Umsetzung der europäischen Messgeräterichtlinie (MID)
Die Eichbehörde ist in Baden-Württemberg benannte Stelle, um Konformitätsprüfungen nach den Modulen A1, F und F1 der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG durchzuführen. Dies ist ein Service für Hersteller, die kein anerkanntes Qualitätsmangamentsystem haben, aber Messgeräte nach der neuen Richtlinie in den Verkehr bringen wollen. Weiterführende Hinweise für Hersteller finden Sie auf unserem Informationsblatt.
Informationsblatt zur MID (2004/22/EG) für Messgeräteverwender
Informationsblatt zur MID (2004/22/EG) für Hersteller
Antrag auf Konformitätsbewertung für Messgeräte nach MID (2004/22/EG)
Antrag auf Konformitätsbewertung für nichtselbsttätige Waagen (2009/23/EG)
Informationsblatt - Konformitätsbewertung oder Nacheichung?
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||