Regierungspräsidium Tübingen - Abteilung 10
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
 
   
 
   
















letzte Änderung: 29.07.2010
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Informationen
 

Umsetzung der europäischen Messgeräterichtlinie (MID)

Die Eichbehörde ist in Baden-Württemberg benannte Stelle, um Konformitätsprüfungen nach den Modulen A1, F und F1 der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG durchzuführen. Dies ist ein Service für Hersteller, die kein anerkanntes Qualitätsmangamentsystem haben, aber Messgeräte nach der neuen Richtlinie in den Verkehr bringen wollen. Weiterführende Hinweise für Hersteller finden Sie auf unserem Informationsblatt.

Informationsblatt zur MID (2004/22/EG) für Messgeräteverwender

Informationsblatt zur MID (2004/22/EG) für Hersteller

Antrag auf Konformitätsbewertung für Messgeräte nach MID (2004/22/EG)

Antrag auf Konformitätsbewertung für nichtselbsttätige Waagen (2009/23/EG)

Informationsblatt - Konformitätsbewertung oder Nacheichung?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Veröffentlichungen  
Abgasmessgeräte in Motorradwerkstätten
(pdf-Format)
Eichpflicht bei Elektrofahrzeugen und -tankstellen (pdf-Format)
Fertigpackungskontrollen
(pdf-Format)
         
Instandsetzer Informationen über Instandsetzer (pdf-Format)
         
    Antrag auf Erteilung/Änderung/Übernahme der Befugnis (doc-Format)
       
Medizinprodukte Leitfaden zu meßtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Meßfunktion (LMKM)
(Link zur PTB)
   
       
    Liste der Dienste, die messtechnische Kontrollen durchführen
(pdf-Format)
     
     
Medizinprodukte mit Messfunktion
(pdf-Format)
Messsicherheit beim Heizölkauf
(pdf-Format)
öffentliche Wäger  
Übersicht über öffentliche Fahrzeugwaagen in Baden-Württemberg
(pdf-Format, 32 kB)
Versorgungsmessgeräte (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme)
Waagen
 
 
 
     
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