Regierungspräsidium Tübingen - Abteilung 10
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
 
   
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letzte Änderung: 28.04.2010
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Ob Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- oder Wasserverbrauch, gemessen wird im Haushalt rund um die Uhr.

Damit richtig gemessen wird und sich die Bemühungen um Energieeinsparung auch in der Verbrauchsrechnung niederschlagen, übernehmen unabhängige staatlich anerkannte Prüfstellen, die von der Eichbehörde überwacht werden, die regelmäßige Prüfung der Messgeräte.

Beim Kauf von Heizöl wird die gelieferte Menge mit einer geeichten Messanlage im Tankwagen bestimmt. Um den Kunden im Sommer wie Winter dieselben Abrechnungsbedingungen zu gewähren, wird auch die Volumenvergrößerung bei höheren Temperaturen durch Umrechnung auf eine einheitliche Bezugstemperatur berücksichtigt. Die gesamte Anlage wird von der Eichbehörde regelmäßig überprüft und nachgeeicht.