Regierungspräsidium Tübingen - Abteilung 10
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
 
   
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letzte Änderung: 28.04.2010
© 2005 MEBW - ED-Stuttgart
Im Straßenverkehr
 
 

Zur Senkung der Umweltbelastung durch Abgase des Straßenverkehrs müssen die Messgeräte zur Abgasuntersuchung regelmäßig gewartet und nachgeeicht werden.

Auch die von amtlichen Stellen betriebenen Messanlagen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie zur Rotlichtüberwachung unterliegen strengen eichamtlichen Kontrollen, damit eventuelle folgenschwere Übertretungen richtig bestimmt werden und nachweislich nur den tatsächlichen Verusacher treffen.

Ebenso strengen Kontrollen durch die Eichbehörden unterliegen die Liter- und Preisangaben an den Zapfsäulen von Tankstellen. Bei Überschreiten der vorgegebenen Toleranzen müssen die Zapfsäulen instandgesetzt werden.

Fahrten im Mietwagen oder Taxi sind teuer. Damit der Preis stimmt, begleitet den Fahrgast auch hier ein geeichtes Messinstrument.