Regierungspräsidium Tübingen - Abteilung 10
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
 
   
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letzte Änderung: 28.04.2010
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Anerkennung von Qualitätsmanagementsystemen
 
 

In der EU übernehmen die Hersteller von Messgeräten selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Geräte die europaweit harmonisierten Vorgaben einhalten. Dazu benötigen sie ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, das von sogenannten benannten Stellen in der EU überwacht wird. Mit der Anerkennung seines QMS hat der Hersteller die Möglichkeit, seine Messgeräte ohne weitere Prüfungen durch die Eichbehörde in der gesamten EU auf den Markt zu bringen.

nichtselbsttätige Waagen
Die Eichdirektion überprüft in jedem Jahr mehrere Waagenhersteller und ihre Niederlassungen im In- und Ausland daraufhin, ob sie die Qualitätsanforderungen der EU-Richtlinien und -Normen einhalten.

Messgeräte nach der europäischen Messgeräterichtlinie MID
Die Pysikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anerkennt und überwacht in Zusammenarbeit mit der Eichbehörde Qualitätsmanagmentsysteme nach den Modulen D und H1 der Messgeräterichtlinie 2004/22/EG. Nähere Informationen bei der PTB.