Die Rückführung von Mess- und Prüfeinrichtungen auf nationale Normale und die kompetente Bestätigung der Übereinstimmung eines Produkts mit geforderten Eigenschaften sind notwendig, um technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen zur Sicherung der Produktqualität zu entsprechen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Normung für Qualitätssicherungssysteme (Reihen DlN EN ISO 9000 und DIN EN ISO/IEC 17025), aber auch im Zusammenhang mit neuen Forderungen bei der Produkthaftung und bei den Umweltverordnungen.
Messtechnik in Deutschland
Die Messtechnik in Deutschland ist aufgeteilt in den gesetzlich geregelten und den gesetzlich nicht geregelten Bereich. Im gesetzlich geregelten Bereich sind Anforderungen an Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Im gesetzlich nicht geregelten Bereich werden vom Kunden häufig Kalibrier- und Prüfscheine akkreditierter Laboratorien verlangt. Beim Kalibrieren eines Messgerätes wird die Abweichung der Anzeige und bei Maßverkörperungen die Abweichung des Nennwertes vom jeweils "richtigen Wert" festgestellt, wobei gleichzeitig die Angabe der Messunsicherheit erfolgt. Prüfungen werden beschrieben als Vorgang, bei dem festgestellt wird, ob eine bestimmte Eigenschaft eines Prüflings vorgegebenen Eigenschaften entspricht
Die Akkreditierungsstellen sind für einzelne Sektoren zuständig und arbeiten im Deutschen AkkreditierungsRat (DAR) zusammen. In der Metrologie werden Akkreditierungen als Kalibrierlaboratorium von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) im Rahmen des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) vorgenommen.
Der Deutsche Kalibrierdienst wurde im Jahre 1977 vom Bundesministerium für Wirtschaft, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BOI) und der PTB als gemeinsames Projekt von Staat und Wirtschaft gegründet. Der DKD besteht aus einer Akkreditierungsstelle (DKD-Geschäftsstelle in der PTB) und den DKD-Kalibrierlaboratorien aus der Industrie sowie anderer Institutionen. Diese akkreditierten Laboratorien kalibrieren Messgeräte und Maßverkörperungen für die eigene Trägerfirma oder für Dritte. Über das Ergebnis der Kalibrierung stellt das Laboratorium einen DKD-Kalibrierschein aus. Hierdurch werden der Nachweis der Rückführung und die internationale Anerkennung der Kalibriertätigkeit gewährleistet.